Verbraucherschützer klagen gegen Handgepäck-Gebühren

11. Aug. 2025 | News, Tipp, Weitere Länder

Wer nur mit Handgepäck reist, soll dafür nicht extra zahlen müssen – darum klagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktuell gegen mehrere Fluggesellschaften.

Orangefarbener Hartschalenkoffer mit Teleskopgriff und vier Rollen, stehend auf einer Terrasse vor grünen Pflanzen.
VZBV verklagt Airlines wegen unzulässiger Handgepäck-Gebühren (EU) © American Green Travel / Unsplash

Worum geht es?

Der vzbv wirft den Airlines EasyJet, Wizz Air und Vueling vor, mit ihren Handgepäckregelungen gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. Konkret monieren die Verbraucherschützer, dass in den günstigsten Tarifen häufig nur ein kleines Mini-Gepäckstück inkludiert sei – alles darüber hinaus koste extra. Laut Artikel der Verbraucherzentrale (ab dem 04.08.2025 als Pressemitteilung veröffentlicht) müsse jedoch angemessenes Handgepäck ohne Zusatzkosten Teil der Standardbeförderung sein.

Die Klagen wurden bei folgenden Gerichten eingereicht:

  • Kammergericht Berlin – EasyJet
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Wizz Air
  • Oberlandesgericht Hamm – Vueling

Rechtslage und Hintergründe

Die Verbraucherzentrale beruft sich unter anderem auf ein EuGH-Urteil von 2014 (Az. C-487/12), dem zufolge gilt Handgepäck grundsätzlich als Bestandteil der Beförderung und keine Sonderleistung. Solange Maße und Gewicht angemessen sind und Sicherheitsregeln eingehalten werden, dürfen dafür keine Gebühren erhoben werden.

Europaweite Aktion gegen versteckte Zusatzkosten

Die Klage ist Teil einer größeren Initiative: Bereits im Mai 2025 haben der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Verbraucherschutzorganisationen Beschwerde bei der EU-Kommission und den jeweiligen nationalen Behörden eingereicht. Ziel ist eine verbindliche Regelung für Handgepäckstandards, um Verbraucher:innen vor Intransparenz und Preistricks zu schützen.

Branche im Visier: Wer ist betroffen?

Neben den drei verklagten Airlines wurden auch Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Insgesamt verfolgt der vzbv sieben Fluggesellschaften, die Handgepäck oft nur eingeschränkt und kostenpflichtig zur Verfügung stellen.

Forderung des vzbv für Verbraucherfreundlichkeit

Der vzbv fordert klare, europaweit gültige Standards für Handgepäck – etwa ein Mindestmaß von 115 cm Kantenlänge und maximal 10 kg Gewicht für kostenfreies Handgepäck. Zudem soll neben einem kleinen persönlichen Gegenstand ein weiteres Gepäckstück im Regelpreis inbegriffen sein.

Fazit

Klagen, Abmahnungen und europaweite Aktionen: Die Verbraucherschützer setzen sich für Transparenz und faire Preise ein. Sollten sie Erfolg haben, könnte bald ein wesentlicher Teil der Flugkosten – nämlich das Handgepäck – kostenlos im Ticketpreis enthalten sein. Verbraucher:innen erwarten dann klare Regeln, weniger Kostenfallen und mehr Planbarkeit bei der Reisebuchung.

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